Rauchverbot für E-Zigaretten – Ausweitung des Nichtraucherschutzes

Dampfen statt rauchen…die E-Zigarette wird immer beliebter. Sie simuliert das Rauchen mit technischen Mitteln, ohne dabei Tabak zu verbrennen. Der Rauch der E-Zigarette entsteht durch eine zur Verdampfung gebrachte Flüssigkeit, die Nikotin und verschiedene Aromastoffe enthält und macht auch in dieser Form abhängig. Die eigentliche Frage ist aber…dürfen E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen geraucht bzw. gedampft werden?

Rechtlich gesehen unterliegen E-Zigaretten aktuell keinen Beschränkungen und dürfen in Österreich ohne gesetzliche Einschränkungen auch in Nichtraucherbereichen verwendet werden. In gewissen Bereichen gibt es jedoch Ausnahmen. So ist bspw. die Verwendung von E-Zigaretten auf allen Fluglinien, in Zug- und Buslinien verboten. Argumentiert wird hiebei vor allem damit, dass Rauch in den Kabinen grundsätzlich verboten ist und der Wasserdampf mitfahrende Gäste stören könnte. Hintergrund dieser Verbote ist, dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, ob der aufsteigende Rauch von einer Zigarette, einer E-Zigarette oder von einem Feuer stammt. Die ständige Kontrolle, etwa an Bord eines Verkehrsmittels, wäre also ein enormer Aufwand und für das Personal zeitlich nicht administrierbar. Doch auch wenn die E-Zigarette derzeit keinen sonstigen Beschränkungen unterliegt, dürfen sich die Raucher hiebei nicht zu früh freuen.

Ab 1. Mai 2018 erfährt das Tabakgesetz eine wesentliche Änderung. Die bestehenden Bestimmungen werden zu einem umfassenden Nichtraucherschutz ohne Möglichkeit zur Einrichtung eines Raucherraumes in der Gastronomie erheblich ausgeweitet, da nur mit einem uneingeschränkten Rauchverbot ein umfassender Schutz sowohl anderer Gäste als auch für alle Bediensteten in der Gastronomie gewährleistet werden kann. Von diesem Rauchverbot sind nach der Neufassung des § 12 TabakG dann aber nicht nur klassische Tabakwaren, sondern auch Wasserpfeifen sowie „verwandte Erzeugnisse“ – wie die E-Zigarette – erfasst.

Somit erstrecken sich die Regelungen des Rauchverbots ab diesem Zeitpunkt auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten und darf sohin in den Nichtraucherbereichen nicht nur nicht geraucht, sondern auch nicht mehr gedampft werden.

Mit klaren Worten

Mag.jur. Verena Leimgruber

Aktuell unterliegen E-Zigaretten in Österreich – mit gewissen Einschränkungen – nicht dem Rauchverbot. Die gesetzlichen Bestimmungen des Tabakgesetzes über das Rauchverbot werden allerdings zu einem noch umfassenderen Nichtraucherschutz ausgeweitet und sind damit dann auch E-Zigaretten sowie Wasserpfeifen von diesem Verbot umfasst. Diese Neuregelung tritt im Wesentlichen mit 1.5.2018 in Kraft.

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