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Glühbirnenverordnung
02.09.2009
Das Modell Thomas Alva Edisons hat ausgedient.

Die Europäische Kommission beschloss in einer Verordnung vom 18. März 2009 (Nr.244/2009) einen mehrstufigen Plan, um die konventionelle Glühbirne bis 2012 schrittweise vom Markt zu entfernen.
Die Verordnung stützt sich auf eine Richtlinie des Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2005 (2005/32/EG) zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von An-forderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte.

Begründet wird die Verordnung, die in manchen Teilen Europas Hamsterkäufe und Unverständnis bei den Konsumenten aus-gelöst hat, unter anderem folgenderma-ßen: Laut Studien soll der EU-weite jährliche Stromverbrauch, der im Jahr 2007 rund 112 TWh (Terrawattstunde = 1 Milli-arde kWh) betrug, bis ins Jahr 2020 auf 135 TWh ansteigen, falls keine spezifischen Maßnahmen getroffen würden, um dem entgegenzuwirken.
Weiters könnten Quecksilberemissionen, die während verschiedener Lebenszyklen der Lampen anfallen, durch die neue Verordnung gesenkt werden. Bestimmte ökodesign-Anforderungen sollen die Umweltverträglichkeit verbessern und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz würden ebenfalls gefördert.
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